Jeden kann es treffen, als Senior:
pflegebedürftig zu werden und auf Hilfe und Unterstützung durch die Familie oder andere Personen angewiesen zu sein.
Die Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds überfordert häufig die Angehörigen und kann zu einer großen finanziellen Belastung für den Pflegebedürftigen werden. Hier greift die Pflegeversicherung:
wird die Pflegebedürftigkeit nach ärztlichem Ermessen für mindestens ein halbes Jahr oder auch länger bestehen, kommt die Pflegekasse für Leistungen auf, die durch die Grundpflege des Pflegebedürftigen und durch seine hauswirtschaftliche Versorgung verursacht werden.
Die Höhe der Leistungen hängt vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ab. Diese wird durch einen Vertreter des medizinischen Dienstes (MDK) im Auftrag der Pflegeversicherung durch Einstufung in Pflegestufen festgestellt.
Grundpflegerische Tätigkeiten
- Unterstützung bei Waschen, Duschen, Baden, Eincremen, Mundpflege, Kämmen, Rasieren,
- Inkontinenzversorgung,
- Nahrungszubereitung, Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme,
- Prophylaxen
Aktivierende Tätigkeiten
- An- und Auskleiden,
- Hilfestellung beim Gehen,
- Hilfestellung beim Stehen,
- Treppen steigen,
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
- Mobilisierung nach Anleitung durch den Therapeuten,
- Lagern nach Plan
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen,
- Kochen,
- Waschen, Bügeln
- Haustierversorgung,
- Zimmerpflanzenpflege,
- Reinigung des Arbeitsplatzes
Individuelle Fürsorge und Betreuung nach dem Wunsch des Pflegebedürftigen
- Rufbereitschaft während der Nacht,
- Dokumentation der pflegerischen Tätigkeiten (nach Wunsch),
- Ausflüge,
- Arztbegleitung,
- Frisörbegleitung,
- Spaziergänge,
- Begleitung bei Behördengängen,
- Tagespost bearbeiten,
- Sterbebegleitung,
- Ständiger Ansprechpartner